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digital//m erhält das BSFZ-Siegel
Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass die digital//m GmbH das renommierte BSFZ-Siegel vom Bundesministerium für Bildung und Forschung erhalten hat. Dieses bedeutende Siegel wird exklusiv von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) an Unternehmen verliehen, die berechtigt sind, Förderungen im Rahmen der Forschungszulage in Anspruch zu nehmen. Für die digital//m GmbH bedeutet dies, dass wir fähig sind, erfolgreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchzuführen, die den strengen Anforderungen des Forschungszulagengesetzes entsprechen.







Das BSFZ-Siegel betont unsere Innovationskraft und unser Engagement für zukunftsweisende Entwicklungen & Lösungen“


, sagt Snorri P. Sigurdsson, CEO der digital//m GmbH.

"Es ist ein klarer Beleg für unsere Fähigkeit, neue Lösungen und Produkte zu entwickeln und zur Marktreife zu bringen, die unseren Kunden echten Mehrwert bieten.“

Mit Blick auf die Zukunft setzen wir unsere Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen fort, um qualitativ hochwertige Lösungen zu schaffen. Diese Auszeichnung spornt uns an, weiterhin mit Leidenschaft und Kreativität an neuen Lösungen zu arbeiten, um Ihnen die besten Lösungen anzubieten. Gemeinsam mit Ihnen blicken wir voller Erwartung auf die spannenden Herausforderungen und Möglichkeiten, die vor uns liegen!

Bei der Antragsstellung wurden wir vom Team der Firma fin-match fachmännisch beraten.

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Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG; BGBl I S. 2763) in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche – und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Ziel ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen.

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